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Allgemeine Geschäftsbedingungen

C. Ergänzende Bestimmungen (SaaS)

§ 18 Auftragsverarbeitung

Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt die gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO, die dem Kunden im Rahmen des Onboarding-Prozesses auf mumalinks.de zur Verfügung gestellt und von ihm akzeptiert wird. Die AVV ist Bestandteil dieses Vertrages.

§ 19 Push-Benachrichtigungen

Registrierte Nutzer können optional Push-Benachrichtigungen aktivieren, um über neue Bewertungen und sonstige Aktivitäten auf ihrem Profil informiert zu werden. Die Aktivierung erfolgt freiwillig über das Dashboard und setzt die ausdrückliche Einwilligung des Nutzers voraus. Die Verarbeitung der dabei anfallenden technischen Daten (Push-Endpoint-URL, kryptografische Schlüssel) sowie der Einsatz der Push-Dienste von Google (FCM), Apple (APNs) und Mozilla richtet sich nach der Datenschutzerklärung. Push-Benachrichtigungen können jederzeit im Dashboard oder in den Browser-Einstellungen deaktiviert werden; mit der Deaktivierung werden die gespeicherten Push-Daten unverzüglich gelöscht.

§ 20 Nutzereigene Schriftarten

20.1  Premium-Nutzer haben die Möglichkeit, eigene Schriftarten (Dateiformate .woff2, .ttf, .otf) in ihr mumalinks-Profil hochzuladen, um ihr Profil individuell zu gestalten.

20.2  Der Nutzer ist verpflichtet sicherzustellen, dass für jede hochgeladene Schriftart eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

§ 21 Preisanpassung

Der Anbieter ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung einmal pro Kalenderjahr anzupassen. Der Kunde wird mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten der Preisanpassung in Textform informiert und hat das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens zu kündigen.

§ 22 Gerichtsstand (Ergänzung zu § 17)

22.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Halle (Saale). Der Anbieter ist zusätzlich berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

22.2 Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.

§ 23 Verzugszinsen und Mahnpauschale

23.1 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen.

23.2 Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, für jeden Zahlungsverzug eine Mahnpauschale in Höhe von 40,00 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen. Auf diese Pauschale werden etwaige weitergehende Verzugsschäden angerechnet.

§ 24 Sperrungsrecht bei Zahlungsverzug

24.1 Befindet sich der Kunde mit der Zahlung fälliger Beträge mehr als 14 Kalendertage in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Kunden zur Software vorübergehend zu sperren, bis der ausstehende Betrag vollständig beglichen ist.

24.2 Der Anbieter wird den Kunden vor einer Sperrung per E-Mail unter Setzung einer Nachfrist von mindestens 5 Werktagen informieren.

24.3 Die Sperrung berührt weder die Zahlungspflicht des Kunden noch sonstige Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag. Insbesondere läuft die Vertragslaufzeit während der Sperrung weiter.

24.4 Nach vollständiger Begleichung des ausstehenden Betrags stellt der Anbieter den Zugang des Kunden zur Software unverzüglich, spätestens innerhalb eines Werktags, wieder her.

§ 25 Wartungsfenster

25.1 Der Anbieter behält sich vor, die Software zu Wartungszwecken vorübergehend nicht verfügbar zu machen. Geplante Wartungsarbeiten werden dem Kunden soweit möglich mindestens 24 Stunden im Voraus per E-Mail oder über die Statusseite des Anbieters angekündigt.

25.2 Der Anbieter ist bemüht, Wartungsarbeiten außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (werktags 8:00–18:00 Uhr MEZ/MESZ) durchzuführen.

25.3 Für Nichtverfügbarkeiten infolge ordnungsgemäß angekündigter Wartungsarbeiten ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters.

§ 26 Höhere Gewalt

26.1 Keine der Vertragsparteien haftet für Leistungsstörungen, die auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind. Höhere Gewalt sind unvorhersehbare, außergewöhnliche Ereignisse, die von der betroffenen Partei nicht zu vertreten sind und deren Auswirkungen trotz zumutbarer Maßnahmen nicht abgewendet werden konnten. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Pandemien, behördliche Verbote sowie flächendeckende Ausfälle von Telekommunikations- oder Stromnetzen.

26.2 Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über das Vorliegen eines solchen Ereignisses sowie über die voraussichtliche Dauer der Beeinträchtigung und ergreift zumutbare Maßnahmen zur Schadensminimierung.

26.3 Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als 30 Kalendertage an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen.

26.4 Soweit der Anbieter aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt seine Leistungspflicht vorübergehend nicht erfüllen kann, ruht für diesen Zeitraum anteilig auch die Zahlungspflicht des Kunden. Bereits geleistete Zahlungen für den betroffenen Zeitraum werden nach Wegfall des Ereignisses verrechnet oder auf Wunsch des Kunden erstattet.

§ 27 Zulässige Nutzung (Acceptable Use Policy)

27.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich gemäß diesen AGB und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen. Untersagt ist insbesondere:

27.2 Bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen ist der Anbieter berechtigt, die in § 8 geregelten Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der sofortigen Sperrung oder außerordentlichen Kündigung.

§ 28 Verbot von Reverse Engineering und KI-Training

28.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software oder Teile davon zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder in anderer Weise den Quellcode zu ermitteln, es sei denn, dies ist durch zwingendes Recht — insbesondere § 69e UrhG — ausdrücklich gestattet.

28.2 Der Kunde ist ferner nicht berechtigt, abgeleitete Werke der Software zu erstellen, die Software zu modifizieren oder zu übersetzen, soweit dies über die bestimmungsgemäße Nutzung im Sinne dieser AGB hinausgeht.

28.3 Der Anbieter schließt die Nutzung der Software sowie aller über die Software zugänglichen Inhalte und Daten für Text- und Data-Mining sowie für das Training von KI-Modellen gemäß § 44b Abs. 3 UrhG ausdrücklich aus. Eine solche Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

D. Kaufrecht-Erweiterung (mumaboard-Shop)

§ 29 Anwendungsbereich

29.1 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ergänzend für Kaufverträge über physische Produkte (insbesondere mumaboard-Aufsteller), die über den internen Shop des Anbieters abgeschlossen werden. Der Shop steht ausschließlich registrierten Kunden im Sinne von § 1 Abs. 2 dieser AGB offen.

29.2 Für SaaS-Leistungen gelten ausschließlich die Bestimmungen der Abschnitte A bis C. Die Kaufrecht-Erweiterung findet auf SaaS-Leistungen keine Anwendung.

§ 30 Preise, Versandkosten und Zahlungsfälligkeit

30.1 Alle im Shop angegebenen Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

30.2 Etwaige Versandkosten werden dem Kunden im Bestellprozess vor Abgabe der verbindlichen Bestellung angezeigt und sind nicht im Produktpreis enthalten.

30.3 Der Kaufpreis ist mit Abgabe der Bestellung fällig. Der Anbieter ist berechtigt, die Ware erst nach vollständigem Zahlungseingang zu versenden.

§ 31 Lieferbedingungen, Gefahrübergang und Transportschäden

31.1 Der Anbieter liefert an die vom Kunden angegebene Lieferadresse innerhalb Deutschlands. Lieferungen ins Ausland bedürfen gesonderter Vereinbarung.

31.2 Angegebene Lieferzeiten sind unverbindliche Richtwerte. Der Anbieter informiert den Kunden über erhebliche Verzögerungen.

31.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht gemäß § 447 BGB mit Übergabe der Ware an den Frachtführer auf den Kunden über.

31.4 Der Kunde hat die Ware bei Erhalt auf erkennbare Transportschäden zu überprüfen. Erkennbare Schäden sind unverzüglich beim Frachtführer zu dokumentieren (Schadensprotokoll) und dem Anbieter innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt in Textform mitzuteilen. Die Verletzung dieser Obliegenheit berührt nicht die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden gegenüber dem Anbieter, kann jedoch Regressansprüche gegen den Frachtführer beeinträchtigen.

§ 32 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenkosten Eigentum des Anbieters. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware vor vollständiger Zahlung zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

§ 33 Mangelbegriff und Gewährleistung

33.1 Für Kaufverträge im Sinne dieses Abschnitts gilt ausschließlich der subjektive Mangelbegriff gemäß § 434 Abs. 1 und 2 BGB. Maßgeblich ist allein die zwischen den Parteien getroffene Vereinbarung zur Beschaffenheit der Ware. Objektive Anforderungen an die Beschaffenheit gemäß § 434 Abs. 3 BGB finden keine Anwendung, soweit ein solcher Ausschluss gesetzlich zulässig ist.

33.2 Die Gewährleistungsfrist für Mängel an der gelieferten Kaufware beträgt 1 Jahr ab Gefahrübergang. Von dieser Verkürzung ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Schadensersatzansprüche wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters; für diese gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

33.3 Der Kunde hat offensichtliche Mängel unverzüglich nach Erhalt der Ware, spätestens innerhalb von 7 Werktagen, in Textform zu rügen (§ 377 HGB). Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Bei Verletzung der Rügepflicht gilt die Ware in Bezug auf den nicht gerügten Mangel als genehmigt.

33.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

§ 34 Nacherfüllung

34.1 Im Falle eines Mangels hat der Kunde zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. Der Anbieter bestimmt die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden. Der Anbieter kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre (§ 439 Abs. 4 BGB).

34.2 Der Kunde trägt die Kosten der Rücksendung mangelhafter Ware zunächst selbst. Bei nachgewiesenem Mangel erstattet der Anbieter die Kosten des günstigsten zumutbaren Versandweges.

34.3 Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl oder verweigert der Anbieter die Nacherfüllung zu Unrecht, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte auf Minderung oder Rücktritt zu.

§ 35 Bestimmungsgemäßer Gebrauch

35.1 Die mumaboard-Aufsteller sind für die stationäre Aufstellung auf ebenen, festen Unterlagen (z. B. Tresen, Tische, Regale) bestimmt.

35.2 Schäden, die durch Herunterfallen oder den Aufprall auf harte Oberflächen entstehen, stellen keine Mängel im Sinne des Gewährleistungsrechts dar, da sie außerhalb des bestimmungsgemäßen Gebrauchs liegen. Gewährleistungsansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) bleibt unberührt.

§ 36 Kein Widerrufsrecht

Da der Shop ausschließlich Unternehmern im Sinne von § 1 Abs. 2 dieser AGB zugänglich ist, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die §§ 312 ff. BGB (Verbraucherverträge) finden keine Anwendung.

E. Partnerangebote und Affiliate-Links

§ 37 Kennzeichnung von Partnerangeboten

Auf der Website und im Dashboard des Anbieters können Verlinkungen zu Produkten oder Dienstleistungen von Drittanbietern (nachfolgend "Partnerangebote") erscheinen. Partnerangebote werden als solche erkennbar gekennzeichnet. Der Anbieter kann für die Vermittlung dieser Angebote eine Provision erhalten; auf das Bestehen eines solchen Affiliate-Verhältnisses wird gemäß § 5a UWG hingewiesen.

§ 38 Vertragspartner bei Partnerangeboten

Bei der Inanspruchnahme von Partnerangeboten kommt der Kauf- oder Dienstleistungsvertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter zustande. mumabusiness ist nicht Vertragspartner dieser Verträge und übernimmt keine Haftung für deren Erfüllung.

§ 39 Haftungsausschluss für Partnerangebote

Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Leistungen, die Qualität, die AGB oder das Verhalten der Drittanbieter. Etwaige Ansprüche des Kunden aus oder im Zusammenhang mit Partnerangeboten richten sich ausschließlich gegen den jeweiligen Drittanbieter.

§ 40 Technische Umsetzung

Die Verlinkung auf Partnerangebote erfolgt durch einfache Weiterleitung auf die Website des Drittanbieters. Eine Zahlungsabwicklung über den Anbieter findet nicht statt. Das Tracking der Vermittlung erfolgt durch den jeweiligen Drittanbieter.