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Bewertungen & Reputation

Google-Bewertungen legal sammeln: was Praxen dürfen

von Mutlu Mazici · 09. Juni 2026 · 5 Min. Lesezeit

Google-Bewertungen legal sammeln: was Praxen dürfen

Google-Bewertungen legal sammeln: Was du darfst und wie du mehr Sterne bekommst

Die meisten Praxen sammeln zu wenige Bewertungen aus einem einzigen Grund: Sie fragen nicht. Oft aus Unsicherheit, ob man das überhaupt darf. Und wenn man nach einer Bewertung fragt vergessen die meisten Patienten eine Bewertung zu schreiben sobald sie die Praxis verlassen. Diese Unsicherheit kostet dich Sichtbarkeit. Hier kommt die Klarheit.

Das Wichtigste in Kürze:

Ja, du darfst deine Patienten aktiv um eine Google-Bewertung bitten, solange du keine Gegenleistung dafür versprichst. Verboten sind Rabatte, Geschenke oder Gutscheine als Anreiz (Paragraf 7 Heilmittelwerbegesetz). Erlaubt ist die einfache, freundliche Bitte. Genau die ist der wirksamste Weg zu mehr Bewertungen.

Darfst du Patienten um eine Bewertung bitten?

Ja. Merk dir einen Satz, dann bist du auf der sicheren Seite: Fragen ist erlaubt, Belohnen ist verboten. Das Heilmittelwerbegesetz verbietet nicht die Bitte. Es verbietet den Anreiz. Sobald eine Gegenleistung im Spiel ist, wird es heikel.

Das ist erlaubt

  • Patienten nach dem Termin freundlich um eine ehrliche Bewertung bitten
  • Den Weg dorthin leicht machen (QR-Code, direkter Link)
  • Sachlich auf allen Kanälen darauf hinweisen

Das ist nicht erlaubt

  • Rabatt, Geschenk, Gutschein oder Gewinnspiel für eine Bewertung (Paragraf 7 HWG)
  • Bewertungen kaufen oder fälschen
  • Nur die zufriedenen Patienten herausfiltern und gezielt fragen (sogenanntes Review-Gating)

Praxen dürfen ihre Patienten in Deutschland um Google-Bewertungen bitten, aber keine Anreize wie Rabatte oder Geschenke dafür anbieten. Das verstößt gegen Paragraf 7 Heilmittelwerbegesetz und kann mit Bußgeldern bis 50.000 Euro geahndet werden.

In 5 Schritten zu mehr Bewertungen

  1. Erstelle deinen direkten Bewertungslink. Über dein Google-Unternehmensprofil bekommst du einen Kurzlink, der den Patienten direkt ins Bewertungsfenster bringt. Kein Suchen, kein Scrollen.
  2. Bring den Link dorthin, wo der Patient zufrieden ist. Ein QR-Code am Empfang oder auf einem Aufsteller fängt den Moment direkt nach dem Termin ab.
  3. Frag im richtigen Moment. Direkt nach einer gelungenen Behandlung ist die Bereitschaft am höchsten. Drei Tage später ist sie weg.
  4. Mach es zur Routine. Stetigkeit schlägt die einmalige Sammelaktion. Bau die Bitte fest in den Ablauf ein, am besten als festen Satz beim Verabschieden.
  5. Antworte auf jede Bewertung. Das schließt den Kreis und stärkt Vertrauen.

Der unterschätzte Punkt ist Nummer drei. Der zufriedenste Mensch ist der Patient, der gerade gut behandelt wurde und vor dir steht. Genau dann ist die Hürde am niedrigsten.

Was, wenn ein Patient nicht weiß, wie das geht?

Viele ältere Patienten haben noch nie eine Google-Bewertung geschrieben. Mach es ihnen leicht. Ein QR-Code, den man mit der Handykamera scannt, führt direkt zum Sternefenster. Kein Konto-Wirrwarr, keine App. Wer es noch einfacher will, legt eine kurze Anleitung daneben.

Dieser Beitrag gibt den Stand vom 02.06.2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheit, besonders im ästhetisch-kosmetischen Bereich, lass deine konkrete Umsetzung anwaltlich prüfen.

Häufige Fragen

Dürfen Ärzte ihre Patienten um eine Google-Bewertung bitten?

Ja. Die freundliche Bitte um eine ehrliche Bewertung ist erlaubt. Nicht erlaubt ist es, eine Gegenleistung wie Rabatt, Geschenk oder Gutschein dafür anzubieten. Das verstößt gegen Paragraf 7 Heilmittelwerbegesetz.

Darf ich einen QR-Code zum Bewerten in der Praxis aufstellen?

Ja. Ein QR-Code oder Aufsteller, der zur Google-Bewertung führt, ist zulässig, solange keine Belohnung versprochen wird.

Ist es erlaubt, nur zufriedene Patienten um eine Bewertung zu bitten?

Nein, davon solltest du die Finger lassen. Das gezielte Herausfiltern (Review-Gating) verstößt gegen die Richtlinien von Google und kann wettbewerbsrechtlich problematisch sein. Frag alle gleich.

Was passiert, wenn ich gegen das HWG verstoße?

Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden, im Rahmen bis zu 50.000 Euro, und Wettbewerber können abmahnen. Die gute Nachricht: Die einfache Bitte ohne Anreiz ist immer sicher.

Bewertungen sammeln, ohne selbst dran denken zu müssen

Der schwierigste Teil ist die Routine. Ein Aufsteller im Design deiner Praxis mit QR-Code übernimmt das Fragen für dich, bei jedem Patienten, jeden Tag. Eingerichtet wird alles für dich, DSGVO-konform und ohne dass du etwas Technisches lernen musst.

→ Fordere ein kostenloses Aufsteller-Mockup im Design deiner Praxis an.

Über den Autor: Mutlu Mazici ist Gründer von mumabusiness und Experte in Praxismarketing. Er unterstützt Praxen dabei, rechtssicher und ohne Tool-Stress lokal sichtbar zu werden.

Interne Links:Bewertungen Leitfaden · → #8 negative beantworten · → #33 am Empfang sammeln Quellen: Heilmittelwerbegesetz §7 (gesetze-im-internet.de) · Whitespark Local Search Ranking Factors Report 2026 · Bitkom 22.12.2025 (Web Link)